Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 28.11.2001 - 4 Bf 409/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16611
OVG Hamburg, 28.11.2001 - 4 Bf 409/00 (https://dejure.org/2001,16611)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28.11.2001 - 4 Bf 409/00 (https://dejure.org/2001,16611)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28. November 2001 - 4 Bf 409/00 (https://dejure.org/2001,16611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,16611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 742
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VG Karlsruhe, 28.09.2006 - 1 K 559/06

    Rundfunkgebühr für ein Hotel

    Nur dieser hat unmittelbar oder mittelbar maßgeblichen Einfluss auf die technische Ausstattung der einzelnen Geräte (Farb-TV, Fernbedienung, Programmwahleinrichtungen) sowie auf die Zahl der empfangbaren Programme (so die einheitliche oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.1992 - 14 S 2724/91 - Urt. v. 20.10.1994 - 2 S 247/94 - OVG Koblenz, Urt. v. 23.03.1994, NVwZ-RR 1995, 291; Bay. VGH, Beschl. v. 04.11.1998 - 7 ZB 98.898 - OVG Hamburg, Beschl. v. 25.11.2001 - 4 Bf 409/00).
  • VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 237/03

    Appartement; Ferienwohnung; Hotel; Rundfunkgebühr

    Insoweit ist aus den nachfolgend angeführten Gründen zu Gunsten des klägerischen Betriebes § 5 Abs. 2 Satz 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vom August 1991 (Nds. GVBl. 311, 332), zuletzt geändert durch den fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Nds. GVBl. 2000, 327, 330, =RGebStV) anzuwenden (vgl. Urteil des OVG Hamburg vom 20. Juli 1988 - Bf VI 36/87 - sowie Beschluss des OVG Hamburg vom 28.11.2001 - 4 Bf 409/00 - NVwZ 2002, 742).
  • VG Braunschweig, 21.06.2005 - 5 A 34/04

    Beherbungsgewerbe; Doppelzimmer; ermäßigte Rundfunkgebühr; Ermäßigung; Erstgerät;

    Soweit der Beklagte der Ansicht ist, Erst- und Zweitgerät i. S. d. § 5 Abs. 2 Satz 3 RGebStV a. F. müssten in einer räumlichen und funktionalen Einheit - vergleichbar einer Wohnung - zum Empfang bereitgehalten werden und diese räumlich-funktionale Einheit bei Betrieben des Beherbergungsgewerbes nur dann für gegeben hält, wenn sich der Gast in den gemieteten Räumen nicht eigenständig versorgen könne, sondern insofern auf Gemeinschaftseinrichtungen des Beherbergungsbetriebes angewiesen sei, lassen sich entsprechende Anforderungen weder dem Wortlaut des § 5 Abs. 2 RGebStV a. F. entnehmen noch aus § 5 Abs. 1 RGebStV a. F. ableiten, der für die Auslegung der für gewerblich genutzte Rundfunkempfangsgeräte geltenden Ausnahmen von der vollen Gebührenpflicht schon deshalb unergiebig ist, weil er sich ausschließlich auf privat genutzte Geräte bezieht (für Ferienappartements/-wohnungen im Ergebnis ebenso OVG Schleswig, Urt. v. 25.2.2005 - 3 LB 18/04 - beck-online; OVG Hamburg, Urt. v. 20.7.1988 - Bf VI 36/87 - Beschl. v. 28.11.2001 - 4 Bf 409/00 - NVwZ 2002, 742).
  • VG Braunschweig, 21.06.2005 - 5 A 183/04

    Auslastungsquote; Auslegung; Beherbungsbetrieb; entgeltliche Nutzung; Ermäßigung;

    Weder der Gesetzeswortlaut noch die Gesetzessystematik und die Entstehungsgeschichte der Norm stehen dieser Auslegung entgegen (ebenso OVG Schleswig, Urt. v. 25.2.2005 - 3 LB 18/04 - beck-online; OVG Hamburg, Urt. v. 20.7.1988 - Bf VI 36/87 - Beschl. v. 28.11.2001 - 4 Bf 409/00 - NVwZ 2002, 742).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht